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Mietpreisbremse prüfen

Die Mietpreisbremse begrenzt die Kaltmiete bei einer Neuvermietung in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d BGB – Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de, öffnet in neuem Tab). Dieser Rechner stellt Ihre Miete neben diese beiden Zahlen, in Euro.

Ihre Zahlen

Die Vergleichsmiete je m² kennen Sie nicht? Der Mietspiegelrechner ermittelt sie für Ihre Wohnung; dort sehen Sie dasselbe Ergebnis mit Ihrer Miete.

Geben Sie alle drei Zahlen ein, dann erscheint der Vergleich in Euro.

Was gilt in Potsdam

Hintergrund: die Mietpreisbremse in Potsdam

Wo Sie Beratung bekommen

Rechtsverbindlich beraten können Fachanwältinnen und Fachanwälte für Mietrecht; Mietervereine beraten ihre Mitglieder, und die Verbraucherzentrale Brandenburg berät unabhängig davon. Für Fragen zum Mietspiegel selbst ist der Bereich Wohnraumschutz der Landeshauptstadt Potsdam zuständig.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite fasst den Gesetzeswortlaut zusammen und trifft keine Aussage zu Ihrem konkreten Mietverhältnis. Ob eine bestimmte Miete oder Mieterhöhung zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich hier nicht beantworten. Rechtsgrundlagen, Verordnungen und Rechtsprechung ändern sich. Diese Anwendung ersetzt keine Rechtsberatung.