Mietpreisbremse prüfen
Die Mietpreisbremse begrenzt die Kaltmiete bei einer Neuvermietung in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d BGB – Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de, öffnet in neuem Tab). Dieser Rechner stellt Ihre Miete neben diese beiden Zahlen, in Euro.
Ihre Zahlen
Die Vergleichsmiete je m² kennen Sie nicht? Der Mietspiegelrechner ermittelt sie für Ihre Wohnung; dort sehen Sie dasselbe Ergebnis mit Ihrer Miete.
Geben Sie alle drei Zahlen ein, dann erscheint der Vergleich in Euro.
Was gilt in Potsdam
- Die Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes Brandenburg gilt seit dem 1. Januar 2026. Beide Verordnungen des Landes Brandenburg sind befristet und werden regelmäßig neu erlassen. Die hier genannten Werte geben den geprüften Stand wieder – ob sie zum Zeitpunkt Ihres Mietverhältnisses noch gelten, richtet sich nach der jeweils aktuellen Verordnung.
- Eine höhere Vormiete darf weiter verlangt werden, soweit sie schon die Vormieterin oder der Vormieter schuldete (§ 556e Abs. 1 BGB – Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de, öffnet in neuem Tab).
- Die Mietpreisbremse gilt nicht für die erste Vermietung einer nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzten und vermieteten Wohnung (§ 556f Satz 1 BGB – Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de, öffnet in neuem Tab) und nicht für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung (§ 556f Satz 2 BGB – Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de, öffnet in neuem Tab).
- Eine Rüge muss in Textform erklärt werden (§ 556g Abs. 2 BGB – Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de, öffnet in neuem Tab). Der Rechner prüft keine Rüge und keine Frist.
Wo Sie Beratung bekommen
Rechtsverbindlich beraten können Fachanwältinnen und Fachanwälte für Mietrecht; Mietervereine beraten ihre Mitglieder, und die Verbraucherzentrale Brandenburg berät unabhängig davon. Für Fragen zum Mietspiegel selbst ist der Bereich Wohnraumschutz der Landeshauptstadt Potsdam zuständig.
Rechtlicher Hinweis
Diese Seite fasst den Gesetzeswortlaut zusammen und trifft keine Aussage zu Ihrem konkreten Mietverhältnis. Ob eine bestimmte Miete oder Mieterhöhung zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich hier nicht beantworten. Rechtsgrundlagen, Verordnungen und Rechtsprechung ändern sich. Diese Anwendung ersetzt keine Rechtsberatung.