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Mietspiegel Potsdam als offene Daten

Der Mietspiegel der Landeshauptstadt Potsdam erscheint als PDF. Diese Seite gibt ihn zusätzlich als HTML und über eine offene Schnittstelle aus – für Redaktionen, Forschung und Entwicklung. Hier steht, woher die Zahlen kommen, was rechtlich für sie gilt und woran sich ihre Richtigkeit überprüfen lässt.

Was hier veröffentlicht wird

Die vollständige Tabelle des Mietspiegels 2026 mit 68 Feldern, jedes mit Mittelwert, Unter- und Oberwert – als HTML-Seite, über eine JSON-API und als Textfassung für Sprachmodelle. Die Archivfassung steht daneben.

Rechtsstatus der Daten

Übernommen werden hier ausschließlich die Zahlenwerte der Tabelle – nicht der Text, nicht die Gliederung und nicht die Gestaltung der amtlichen Broschüre. Eine reine Zahlentabelle erreicht keine Schöpfungshöhe; sie ist eine Sammlung von Tatsachen. (§ 2 Abs. 2 UrhG – Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de, öffnet in neuem Tab)

Hinzu kommt: Der Mietspiegel der Landeshauptstadt Potsdam wird im Amtsblatt bekannt gemacht und steht kostenfrei zum Abruf bereit. Nach unserer Lesart ist er damit ein amtliches Werk, das im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht wurde. (§ 5 Abs. 2 UrhG – Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de, öffnet in neuem Tab) Für die Fassung 2026 ist das das Amtsblatt Nr. 14/2026 vom 25. Juni 2026.

Bedingungslos frei heißt das nicht. Soweit § 5 Abs. 2 UrhG greift, sind Änderungsverbot und Quellenangabe entsprechend anzuwenden; Auszüge bleiben zulässig. Wir halten uns unabhängig davon daran und bitten darum, es ebenso zu tun: Werte inhaltlich unverändert wiedergeben und die Quelle nennen. Maßgeblich wären § 62 Abs. 1 bis 3 UrhG – Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de, öffnet in neuem Tab und § 63 Abs. 1 und 2 UrhG – Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de, öffnet in neuem Tab.

Diese zweite Begründung ist nicht unumstritten – sie steht sogar gegen eine Entscheidung. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 14.07.2010 – 4 U 24/10 (Berufung als unzulässig verworfen) (öffnet in neuem Tab) die Broschüre eines kommunalen qualifizierten Mietspiegels als urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk angesehen und die Ausnahme für amtliche Werke verneint, und zwar nach beiden Absätzen: nach Absatz 1, weil ein Mietspiegel keine Rechtsverordnung, kein amtlicher Erlass und keine Bekanntmachung ist, und nach Absatz 2, weil es dem Gericht an der Veröffentlichung zur allgemeinen Kenntnisnahme fehlte. Dieselbe Entscheidung hält jedoch fest, dass eine Mietspiegeltabelle, wie sie in jener Broschüre abgedruckt war, keinen Werkcharakter im Sinne von § 2 UrhG hat – und genau darauf stützt sich die erste Begründung oben, die deshalb die tragende ist.

Das ist unsere Lesart des Urheberrechts, keine Auskunft der Landeshauptstadt Potsdam und keine Rechtsberatung. Wer die Daten in größerem Umfang nachnutzen will, klärt das sinnvollerweise mit der Stadt.

Davon zu trennen ist der Quellcode dieser Anwendung: er steht unter AGPL-3.0-or-later. Die Lizenz der Software sagt nichts über die Nachnutzbarkeit der amtlichen Zahlen aus, und umgekehrt.

Woran sich die Genauigkeit überprüfen lässt

Ein Rechner ist nur so viel wert wie seine Zahlen. Deshalb hier offen, was sie absichert – und was nicht.

Woher stammen die Werte?
Aus dem qualifizierten Mietspiegel 2026 der Landeshauptstadt Potsdam. Sie werden aus dem amtlichen PDF übernommen, nicht geschätzt, interpoliert oder aus Angebotsdaten abgeleitet.
Wie viele Felder sind das?
14 Zeilen mal fünf Größenklassen ergeben 70 Kombinationen aus Zeile und Größenklasse. Abgedruckt sind 68 Felder – dieselbe Zahl, die die Landeshauptstadt nennt, denn ein Feld kann für zwei Größenklassen zugleich gelten. Für 69 Kombinationen ist damit ein Wert ausgewiesen, für 1 nicht; solche Felder bleiben auch hier leer.
Stammt wirklich jede Zahl aus dem PDF?
Eine Ausnahme gibt es: Auf der Seite „Mietspiegel oder Angebotsmiete?“ stehen drei von Immobilienportalen genannte Angebotsmieten. Die sind zitiert, nicht erhoben – jede auf der Seite des Portals gelesen und mit Quelle und Prüfdatum angegeben, aber gegen keine amtliche Quelle prüfbar. Sie gehen in keine Berechnung ein.
Wird die Übernahme geprüft?
Ja, bei jeder Änderung, und gegen das PDF selbst statt gegen eine zweite Abschrift. Tests lesen das amtliche Dokument und halten es gegen unsere Daten: das abgedruckte Rechenbeispiel samt Feldangabe, Mittelwert und Ergebnis; die Zeile im Impressum, die Amtsblatt und Inkrafttreten nennt; den Erhebungszeitraum; und die Koordinaten, an denen das ausgefüllte PDF seine Zahlen einträgt. Hinzu kommt eine Quersumme: die Punkte jeder Kategorie der Orientierungshilfe müssen die im PDF abgedruckte „Summe“ ergeben. Weicht etwas ab, scheitert die Testsuite und damit die Auslieferung.
Wie gut ist die Rechenlogik abgedeckt?
Die Kernlogik steht unter einer Testabdeckung von 100 Prozent für Zeilen, Zweige, Funktionen und Anweisungen. Ein Unterschreiten lässt die Auslieferung scheitern.
Was kann diese Anwendung nicht?
Sie beurteilt keinen Einzelfall. Die Orientierungshilfe ist nicht Teil des qualifizierten Mietspiegels, Stadtteile werden nicht unterschieden, alle Werte sind Nettokaltmieten je Quadratmeter, und die weiterhin abrufbare Fassung 2024 ist durch den Mietspiegel 2026 abgelöst.
Welcher Stand ist das?
Der Mietspiegel 2026 gilt seit 25. Juni 2026, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 14/2026 der Landeshauptstadt Potsdam. Davon zu unterscheiden sind unsere eigenen Stände: Datenstand der Tabellenseite 13. August 2026, Software-Stand 13. August 2026.

Nachrechnen lässt sich das an den beiden durchgerechneten Beispielen auf der Methodik-Seite – beide stammen aus dem amtlichen PDF.

Schnittstellen

Dieselben Werte sind maschinenlesbar abrufbar: als JSON-API mit Schema, Beispielen und einem Berechnungs-Endpunkt, als OpenAPI-Beschreibung, als MCP-Server für KI-Agenten und als Textfassung unter /llms-full.txt. Ohne Registrierung, ohne Schlüssel, begrenzt auf ein faires Kontingent je IP.

Alle Endpunkte mit Beispielaufrufen

Zitieren und nachnutzen

Wer die Zahlen übernimmt, gibt die Quelle an – das verlangt § 63 Abs. 1 und 2 UrhG – Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de, öffnet in neuem Tab, und es hilft dem Publikum. Vorschlag:

Qualifizierter Mietspiegel der Landeshauptstadt Potsdam 2026, aufbereitet als HTML und API unter https://mietspiegelrechner-potsdam.de/offene-daten.

Die amtliche Fassung selbst: Mietspiegel auf potsdam.de (öffnet in neuem Tab), das PDF 2026 (öffnet in neuem Tab).

Der Quellcode (öffnet in neuem Tab) enthält die Tabellen, die Tests und den Self-Check; die AGENT.md (öffnet in neuem Tab) beschreibt den Aufbau. Fehler bitte als Issue melden – Korrekturen an den Daten haben Vorrang vor allem anderen.

Diese Seite fasst den Gesetzeswortlaut zusammen und trifft keine Aussage zu Ihrem konkreten Mietverhältnis. Ob eine bestimmte Miete oder Mieterhöhung zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich hier nicht beantworten. Rechtsgrundlagen, Verordnungen und Rechtsprechung ändern sich. Diese Anwendung ersetzt keine Rechtsberatung.